Lastenrad-Förderung
So geht es zum Zuschuss
Der Bund, die Bundesländer und verschiedene Städte & Kreise fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für Personen- oder Warentransport. Bei den meisten Antragstellungen müssen dem Antrag auf (E-)Lastenrad Förderung ein Angebot hinzugefügt werden.
Möchten Sie einen Förderantrag stellen und benötigen dafür ein Angebot für den Ankauf eines Lastenrads, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Suchen Sie bitte das Lastenrad nach Wahl und eventuelles Zubehör in unserem Onlineshop aus und fügen es in den Warenkorb ein.
- Nachdem der Warenkorb komplett ist, führen Sie bitte alle weiteren Schritte des Bestellvorgangs aus.
- Bitte beachten Sie dabei folgende Besonderheiten im Bestellablauf: Vermerken Sie im Hinweisfeld der Bestellung, letzte Seite im Bestellablauf: „Bitte übersenden Sie mir ein Angebot für meinen Förderantrag per E-mail“.
- Bitte wählen Sie bei der Bezahlart „Banküberweisung“ aus.
- So braucht das Lastenfahrrad selbstverständlich NICHT zum Zeitpunkt der Angebotsbestellung bezahlt werden.
- Auch müssen keine Daten, die für die Angebotserstellung nicht benötigt werden, eingegeben werden. (Bankdaten etc. müssen nicht eingegeben werden!).
- Das benötigte Angebot wird Ihnen dann per E-Mail zugesendet.
(Erst bei Eingang der Förderzusage und Ihrer endgültigen Bestellung bei uns, erfolgt dann die Bezahlung per Banküberweisung. Den Überweisungsbeleg benötigen Sie dann auch für Ihre Förderunterlagen).
Förderungen im Überblick:
Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern
Bundesweit wird der Erwerb von Schwerlastenrädern (Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und Nutzlast von mindestens 150 kg) bezuschusst. Nicht förderfähig sind: elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden wie unter anderen Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016
Lastenrad Förderung per Bundesland
- Baden-Württemberg
- Für wen: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen
- Förderhöhe: 30 % der Anschaffungskosten, max. 3.000 € pro Elektro-Lastenrad
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/elektrolastenrader.html
- Berlin
- Für wen: Privatpersonen und für gewerbliche NutzerInnen, Freiberufler
- Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- E-Mail: lastenrad@senuvk.berlin.de
- Hamburg
- Für wen: Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige, Firmen
- Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 2.000 € mit Elektro (zusätzlich 500 € Abwrackbonus für Kfz)
- E-Mail: wirtschaft_1@ifbhh.de
- Nordrhein-Westfalen
- Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
- Förderhöhe: Privat bis zu 30% des Kaufpreises (max. 1.000 €), geschäftlich bis zu 30% des Kaufpreises (max. 2.100 €), Kommunen bis zu 60% des Kaufpreises (max. 4.200 €)
- https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php
- Saarland
- Für wen: Städte, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
- Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten (max. 2.000 € mit Elektro)
- https://www.saarland.de/223033.htm
Lastenrad Förderung per Stadt oder Kreis
- Aachen (Stadt)
- Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 2.000 € pro Elektro-Lastenrad
- Augsburg
- Für wen: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Augsburg, Betriebe, Unternehmen und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung in Augsburg, gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis Augsburg, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Grundstück in Augsburg
- Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 750 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/verkehr/radverkehr/lastenrad/
- Bamberg (Stadt)
- Für wen: Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- https://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung
- Celle (Stadt)
- Für wen: Firmen, Institutionen, Privatpersonen und Vereine
- Förderhöhe: 10% der Anschaffungskosten E-Lastenrad, max. 500 € pro Rad, max. 1.000 € je Antragsteller
- E-Mail: klimaschutz@celle.de
- Dachau
- Für wen: Privathaushalte, Gewerbetreibende, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen
- Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- https://www.dachau.de/rathaus/foerderprogramme/foerderprogramm-mobilitaet.html
- Fürth
- Für wen: Privatpersonen, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige mit Wohn- oder Firmensitz im Fürther Stadtgebiet
- Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/verkehr/fahrradstadt/stadt-foerdert-lastenfahrraeder.aspx
- Grafschaft Bentheim (Landkreis)
- Für wen: Gewerbliche NutzerInnen (Firmen, Kleinunternehmer, Kindergärten, Kirchengemeinden etc.)
- Förderhöhe: Festbetrag 500 €
- https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/artikel.php?artikel=4671&type=2&menuid=325&topmenu=246&date=2017-09-08
- Hannover (Region)
- Für wen: Firmen, Freiberufler, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine Budget aufgebraucht - Fortsetzung angestrebt
- Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1000 € mit Elektro
- E-Mail: laralaped@region-hannover.de
- Heidelberg
- Für wen: Natürliche und juristische Personen
- Förderhöhe: max. 500 € mit Elektro, max. 300 € ohne Elektro
- E-Mail: raino.winkler@heidelberg.de oder astrid.damer@heidelberg.de
- Köln
- Für wen: Kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Krankenhäuser, Kitas
- Förderhöhe: max. 50% der Anschaffungskosten, max. 2.500 € pro Lastenrad (mit und ohne Elektro)
- E-Mail: lastenfahrrad@stadt-koeln.de
- Limburg (Kreisstadt a.d. Lahn)
- Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
- Förderhöhe: 600 € (zusätzlich 100 € bzw. 500 € Abwrackprämie für Kfz)
- https://www.limburg.de/media/custom/2212_5652_1.PDF?1517300383
- Lingen (Stadt)
- Für wen: Privatpersonen
- Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 500 €
- https://www.lingen.de/leben_und_wohnen/oeffentlicher_personennahverkehr_oepnv/lastenfahrraeder_und_-pedelec/foerderung_von_lastenfahrraedern_und_-pedelecs.html
- Mainz (Stadtwerke)
- Für wen: Ökostrom-Kunden der Mainzer Stadtwerke - Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
- Förderhöhe: 600 € für ein Elektro-Lastenrad
- https://www.mainzerenergie.de/foerderung
- München
- Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten, max. 1.000 € (zusätzlich 1.000 € Abwrackprämie für Kfz)
- https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Klimaschutz_und_Energie/Elektromobilitaet/Foerderprogramm_Elektromobilitaet.html
- Münster
- Für wen: Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und private Nutzungsgemeinschaften
- Förderhöhe: 30% der Anschaffungskosten, max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- E-Mail: lastenleeze@stadt-muenster.de
- Regensburg (Stadt)
- Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
- Förderhöhe: 25% der Nettokosten, max. 400 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- E-Mail: klimaschutz@regensburg.de
- Sonthofen (Stadt)
- Für wen: Privatpersonen und gewerbliche NutzerInnen
- Förderhöhe: max. 400 € ohne Elektro, max. 800 € mit Elektro
- https://stadt-sonthofen.de/radstadt/service-rund-ums-rad/
- Stuttgart
- Für wen: Familien mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende
- Förderhöhe: 50% des Kaufpreises max. 1.700 €
- https://www.stuttgart.de/lastenrad
- Wiesbaden
- Für wen: Privatpersonen, Freiberufler, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Organisationen
- Förderhöhe: 25% der Anschaffungskosten max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
- E-Mail: lastenradfoerderung@wiesbaden.de
- Würzburg
- Für wen: Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Würzburg und Organisationen mit Sitz, Niederlassung oder Wirkungskreis in Würzburg
- Förderhöhe: 25-50% der Nettokosten, max. 500 € bis 1.500 € (zusätzlich Sauber Mobil Bonus möglich)
- E-Mail: sauber.mobil@stadt.wuerzburg.de
Wir bemühen uns, die Übersicht der Lastenrad-Förderung / E-Lastenrad-Förderung umfänglich darzustellen. Aufgrund der kommunalen Struktur und dynamischen Veränderungen kann die Übersicht aber nie komplett und aktuell sein. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Kommune vor Ort.