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Lastenrad-Förderung

So geht es zum Zuschuss

Der Bund, die Bundesländer und verschiedene Städte & Kreise fördern unabhängig voneinander den Ankauf von (elektrischen) Lastenrädern für Personen- oder Warentransport. Bei den meisten Antragstellungen müssen dem Antrag auf (E-)Lastenrad Förderung ein Angebot hinzugefügt werden.

Möchten Sie einen Förderantrag stellen und benötigen dafür ein Angebot für den Ankauf eines Lastenrads, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Suchen Sie bitte das Lastenrad nach Wahl und eventuelles Zubehör in unserem Onlineshop aus und fügen es in den Warenkorb ein.
  2. Nachdem der Warenkorb komplett ist, führen Sie bitte alle weiteren Schritte des Bestellvorgangs aus.
  3. Bitte beachten Sie dabei folgende Besonderheiten im Bestellablauf: Vermerken Sie im Hinweisfeld der Bestellung, letzte Seite im Bestellablauf: „Bitte übersenden Sie mir ein Angebot für meinen Förderantrag per E-mail“.
  4. Bitte wählen Sie bei der Bezahlart „Banküberweisung“ aus.
  5. So braucht das Lastenfahrrad selbstverständlich NICHT zum Zeitpunkt der Angebotsbestellung bezahlt werden.
  6. Auch müssen keine Daten, die für die Angebotserstellung nicht benötigt werden, eingegeben werden. (Bankdaten etc. müssen nicht eingegeben werden!).
  7. Das benötigte Angebot wird Ihnen dann per E-Mail zugesendet.

(Erst bei Eingang der Förderzusage und Ihrer endgültigen Bestellung bei uns, erfolgt dann die Bezahlung per Banküberweisung. Den Überweisungsbeleg benötigen Sie dann auch für Ihre Förderunterlagen).

Förderungen im Überblick:

Bundesweite Förderung von Schwerlastenrädern

Bundesweit wird der Erwerb von Schwerlastenrädern (Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und Nutzlast von mindestens 150 kg) bezuschusst. Nicht förderfähig sind: elektrisch angetriebene Fahrräder und Anhänger, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden wie unter anderen Lastenfahrräder mit Sitzbank-Einbauten und Anschnallgurten.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016

Lastenrad Förderung per Bundesland

  • Baden-Württemberg
  • Berlin
    • Für wen: Privatpersonen und für gewerbliche NutzerInnen, Freiberufler
    • Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 1.000 € mit Elektro
    • E-Mail: lastenrad@senuvk.berlin.de
  • Hamburg
    • Für wen: Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige, Firmen
    • Förderhöhe: max. 500 € ohne Elektro, max. 2.000 € mit Elektro (zusätzlich 500 € Abwrackbonus für Kfz)
    • E-Mail: wirtschaft_1@ifbhh.de
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
    • Für wen: Städte, Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und sonstige Betriebe, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
    • Förderhöhe: 50% der Anschaffungskosten (max. 2.000 € mit Elektro)
    • https://www.saarland.de/223033.htm

Lastenrad Förderung per Stadt oder Kreis

Wir bemühen uns, die Übersicht der Lastenrad-Förderung / E-Lastenrad-Förderung umfänglich darzustellen. Aufgrund der kommunalen Struktur und dynamischen Veränderungen kann die Übersicht aber nie komplett und aktuell sein. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Kommune vor Ort.

Wir übernehmen keine Verantwortung für Vollständigkeit und Abweichungen.